AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

MEGA-Bauservice e.K.


Die MEGA-Bauservice e.K. (nachfolgend “MEGA" oder „wir“), führt sämtliche Aufträge von Unternehmen (nachfolgend Besteller) ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Form aus. 


1) Allgemeine Bestimmungen 


1.1 Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Dienstleistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte verbindlich. Abmachungen, die von diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen, müssen von der Firma MEGA-Bauservice e.K. schriftlich bestätigt werden. Andernfalls sind sie ungültig.


1.2 Vorbereitende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sind nur annähernd maßgebend. Maßgebend sind die finalen Planungsunterlagen, die vom Auftraggeber freigegeben sind. Auftragsbezogene Genehmigungszeichnungen von MEGA entsprechen den einschlägigen DIN-Normen. Erklärungen, Leistungsangaben und Zusicherungen sind für MEGA nur dann verbindlich, wenn sie von MEGA schriftlich bestätigt werden. Technische Änderungen nach dem neuesten Stand der Technik und dadurch bedingte Maßänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

 

2) Leistungen der MEGA-Bauservice e.K: 


2.1 MEGA erbringt Leistungen im Bereich:

    •    Generalunternehmung für Alt- & Neubau

    •    Umbildung von Gewerbe- / Büro- und Wohneinheiten

    •    alle notwendigen Gewerke für das Baugewerbe

    •    Bau- & Projektleitung 


2.2 Der von MEGA zu erbringende Leistungsumfang wird zwischen den Vertragsparteien - soweit nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt - individuell vereinbart und ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. 


3) Angebot & Auftrag 


3.1 Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten durch die Industrie grundsätzlich freibleibend. 


3.2 Aufträge des Bestellers, mündliche oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen, werden erst durch die schriftliche Bestätigung von MEGA verbindlich. 


3.3 Nachträgliche Änderungen bedürfen der beidseitigen Zustimmung. Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Bestellers.


4) Lieferung 


4.1 Zu Teillieferungen ist MEGA jederzeit berechtigt. 


4.2 Fristen für Lieferungen oder Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von MEGA ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden. 


4.3 Die Einhaltung der Frist für Lieferung oder Leistung setzt voraus: den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, der erforderlichen Genehmigungen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, die zutreffende Beschreibung der Bedingungen vor Ort bei Montage und Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen des Bestellers. 

Werden diese Voraussetzungen, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. 


4.4 Die Frist für Lieferungen oder Leistungen gilt als eingehalten: Bei Lieferung ohne Montage (Versand), wenn die betriebsbereite Sendung das Werk von MEGA innerhalb der vereinbarten Frist verlassen hat. Falls die Ablieferung sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist. Bei Lieferung mit Montage, sobald die Montage innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Falls bei Lieferung mit Montage die Frist aus Gründen, die MEGA nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Bauteile am Bestimmungsort angeliefert worden sind. 


4.5 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstücks oder auf sonstige, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von MEGA nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Frist für Lieferungen oder Leistungen angemessen verändert. 


4.6 Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen, als den im vorhergehenden Absatz genannten Gründen, wenn diese durch MEGA zu vertretenen sind, kann der Besteller – sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus Verspätung ein Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung geltend machen. Eine Verzugsentschädigung kann für jede vollendete Woche der Verspätung in Höhe von 0,2 % bis zur Höhe von insgesamt 1 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, das nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte, geltend gemacht werden. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Bestellers sind soweit gesetzlich zulässig in allen Fällen verspäteter Leistungen oder Leistung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer für MEGA geltenden Nachfrist. 


4.7 Für die Dauer eines Zahlungsrückstandes des Bestellers ist MEGA berechtigt die weitere Belieferung und Leistung einzustellen. 




5) Preise und Zahlungsbedingungen 


5.1 Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zum jeweils gültigen Satz in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 


5.2 Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Leistungen von MEGA, die 6 Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen, vorbehalten. 


5.3 Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Zugang (ohne Abzug) zur Zahlung fällig. 


5.4 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller anderen Rechte von MEGA – ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von jährlich 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Bei Geschäften, in denen Verbraucher als Besteller auftreten, werden 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.


7) Gefahrenübergang 


7.1. Bei Lieferung mit Montage geht die Gefahr am Tage der Übernahme durch den Besteller auf diesen über. Soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, geht die Gefahr nach einwandfreiem Probebetrieb auf den Besteller über. Die Gefahr geht auch dann auf den Besteller über, wenn eine Übernahme und/oder Teilnahme am Probebetrieb durch den Besteller trotz vereinbarten Termins oder entsprechender Aufforderung und Mitteilung eines Termins durch MEGA nicht erfolgt. 


7.3 Wenn der Beginn oder die Durchführung der Montage/Arbeiten auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller. 


8) Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht 


8.1 Die Ware/Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEGA (Eigentumsvorbehalt). 


8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung sind ausgeschlossen. In allen anderen Fällen ist MEGA berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts des Bestellers durch Sicherheitsleistung in Höhe des Gegenanspruchs abzuwenden. 


9) Gewährleistung / Haftung 


9.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 


9.2 Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach erfolgter Ablieferung der Ware/Leistung beim Besteller. 


9.3 Schadensersatzansprüche gegen MEGA sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. MEGA haftet jedoch unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Insofern gilt auch die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) ist beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von MEGA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 


10) Urheberrechte 


10.1 MEGA räumt Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Leistungen ausschließlich mit gesonderter, schriftlicher Vereinbarung ein. Der Besteller ist insbesondere nicht berechtigt, nach den Entwürfen und Bauunterlagen von MEGA das Werk selbst oder durch Dritte herstellen zu lassen. Das Gleiche gilt auch für Nachbauten bereits einmal von MEGA hergestellter Werke. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Modellen und anderen Unterlagen, etc. behält sich MEGA ebenfalls das Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Besteller darf Dritten diese ohne die ausdrückliche Zustimmung von MEGA nicht zugänglich machen. Das Urheberrecht sowie Nutzungsrechte an sämtlichen Leistungen von MEGA, insbesondere den vorgenannten Unterlagen 


10.2 Das für die vertragliche Leistung von MEGA vereinbarte Entgelt umfasst nicht die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten. 


10.3 MEGA ist berechtigt, den Namen der Firma von MEGA-Bauservice e.K. in angemessener Größe an dem von MEGA, oder nach den Plänen von MEGA, hergestellten Leistungen (Werken) anzubringen. 


10.4 Zu Werbe- und Dokumentationszwecken ist MEGA berechtigt, Film- und Fotoaufnahmen von den vertraglich vereinbarten Leistungen von MEGA – auch in den Räumlichkeiten des Bestellers - anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Auf Verlangen des Bestellers werden nur Materialien zu diesen Zwecken herangezogen, bei denen der Besteller nicht durch sein Logo oder seinen Namen erkennbar ist. 


11) Erfüllungsort und Gerichtsstand 


11.1 Erfüllungsort ist der Sitz von

MEGA-Bauservice e.K.


11.2 Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig Brandenburg. Dies gilt insbesondere, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der EU hat. 


11.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 


12) Sonstiges 


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.

 

Auf Anfrage senden wir Ihnen unsere Datenschutzerklärung via Email zu.


Stand: 01.01.2021


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